Geschichte – von damals bis heute

Mitte des 19. Jahrhunderts setze sich die Erkenntnis durch, dass verendete oder totgeborene Tiere schnell und unschädlich beseitigt werden müssen, um Gefährdungen und Seuchen zu vermeiden. Württemberg schuf 1917 durch die Errichtung von 5 staatlichen Tiermehlfabriken in Biberach, Horb, Kornwestheim, Süßen und Sulzdorf eine veterinärrechtlich vorbildliche Organisation der Beseitigung. Eigentümerin war die Fleischversorgungsstelle Württemberg – Hohenzollern. 1922 gingen die 5 Anstalten in den Besitz des Staates über.

1933 wird durch das Tierkörperbeseitigungsgesetz ein einheitliches Recht im ganzen Reichsgebiet geschaffen, öffentliche Körperschaften zu Trägern der Aufgabe und die unschädliche Beseitigung durch hohe Hitzegrade vorgeschrieben.

Der Anstieg der Rohware (Tierkörper/Schlachtabfälle und Konfiskate) führte dazu, dass das Land Baden-Württemberg von 1975 – 1977 in Warthausen eine neue Verarbeitungsanlage errichtete und die alte Anlage in Biberach stilllegte.

Als die Beseitigungspflicht auf die Stadt- und Landkreise übertragen wurde, schlossen sich diese in BW zu 3 Zweckverbänden zusammen. Mit Vereinbarung vom 30.09.1987 wurde die Aufgabe vom Land auf den Zweckverband TBA Warthausen übertragen mit Sammelstellen in Horb und Süßen.

Die BSE – Krise 2000/2001 veränderte die Rahmenbedingungen grundlegend. Die Rohware wird seitdem in 3 Kategorien eingeteilt:

Kategorie 1

Nur zur Entsorgung. Spezifiziertes Risikomaterial (SRM), Schlachtteile von TSE-verdächtigen Rindern, Falltiere (Rinder, Schafe, Heim- und Zootiere)

Kategorie 2:

Darf nicht verfüttert werden. Beschlagnahmte oder untaugliche Schlachtnebenprodukte, Falltiere (Schweine und Geflügel)

Kategorie 3:

Nicht für den menschlichen Verzehr geeignet. Knochen, Fette, Fleisch, Schlachtkörperteile, die aus kommerziellen Gründen nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind.

Der Verarbeitungsbetrieb TBA Warthausen ist seit 2004 ein zugelassener

„Verarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 1 und 2“

in dem auch Material der Kategorie 3 als K2 verarbeitet wird.

 Die Produkte aus dem K1-Material müssen zwingend in hierfür zugelassene Anlagen einer Verbrennung zugeführt werden.

 Aus den Rohstoffen stellen wir folgende hochwertige und hygienisch einwandfreie Produkte her:

K 1 Schilfer/Mehl 
geht in die Zementindustrie als Brennstoff

K 2 Org. NP-Dünger
geht in die Landwirtschaft (keine Anwendung auf Grünland oder als Kopfdünger im Gemüse- und Feldfutterbau möglich)

K1 und K2 Fett
zur Energiegewinnung und als alternativer Brennstoff, Herstellung von Biodiesel